Mitgliedschaft

Die Beitragszahlungen gehören in einem Verein sicherlich nicht zu den angenehmsten Pflichten der Mitglieder, ohne diese aber wäre die Vereinsarbeit und damit das Fortbestehen des Vereins unmöglich.

Die schlechte Nachricht vorweg…

Die Mitgliedschaft im SSV Adelheide ist leider nicht kostenlos.

Die gute Nachricht aber ist…..

Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, kommen alle Mitgliedsbeiträge dem Schießsport und unseren satzungsgemäßen Zwecken und damit schlußendlich den Mitgliedern direkt zu gute.

Eine weitere gute Nachricht ist, dass die Beitragsstruktur in unserem Verein denkbar einfach gestaffelt ist:
Für Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr sind lediglich 6 € jährlich zu entrichten. Schüler vom vollendeten 12. – 14. Lebensjahr zahlen 12 €.
Jugendliche ab dem vom vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind mit einem jährlichen Beitrag von 30 € dabei.
Da unser Verein generell nicht zwischen aktiven und passiven Mitgliedern unterscheidet, beträgt der Beitrag für alle Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 60 € pro Jahr.

Mitgliedschaft beantragen
Wer Mitglied im SSV Adelheide werden will, kann dies relativ unkompliziert bewerkstelligen. Einfach unser Aufnahmeformular Aufnahmeantrag nach DVO  Aufnahmeantrag nach DVO Jugend  vollständig ausfüllen und dem Vorstand übergeben bzw. zusenden, damit ist der schriftliche Antrag auf Aufnahme in den Verein auch schon gestellt.
Unsere Satzung sieht zwar eine Abstimmung über die Aufnahme in einer Vorstandssitzung vor, jedoch können wir von keinem Fall berichten, in dem die Aufnahme in den Verein verweigert wurde.

Vereinaustritt
Oft im Leben trennen sich die Wege, und obwohl natürlich niemand freiwillig den SSV Adelheide verlassen möchte, können persönliche Umstände den Austritt aus dem Verein sinnvoll erscheinen lassen.
Um in diesem Fall genauso unkompliziert wie beim Vereinseintritt zu verfahren, steht hier ein Austrittsformular (Fehlt noch) zur Verfügung. Anders als beim Antrag auf Aufnahme in den Verein muss hier allerdings eine Frist beachtet werden.
Die Vereinsatzung sagt zum Vereinsaustritt:

Der Austritt aus dem Verein muß schriftlich gegenüber dem Vorstand nach § 8 Abs. 1c erfolgen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres bis spätestens 15. November des laufenden Kalenderjahres erfolgen.

Sportschützenverein Adelheide von 1898 e.V.